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Rechtliches

Allg. Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der EDOK-Performance GmbH & Co. KG, Schönbuchstr. 56, 71155 Altdorf (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugsoftware (u. a. Kennfeldoptimierung / Chiptuning, Getriebesoftware-Optimierung, CPC-Modifikation, Zwischengas-Programmierung, Tachomodul-Angleichung, Leistungsprüfstand-Messungen). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer erbringt Softwareleistungen ausschließlich für Fahrzeuge, die dem Auftraggeber gehören oder für die der Auftraggeber die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Eigentümers vorlegen kann.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen (u. a. Fahrzeugdaten, Fahrzeugidentifikationsnummer, Ausstattungsdetails) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Er stellt sicher, dass das Fahrzeug in einem betriebssicheren und fahrtüchtigen Zustand übergeben wird und etwaige Vorschäden oder Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern oder den vereinbarten Termin zu verschieben, ohne dass daraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.

§ 5 Preise, Zahlung und Fälligkeit

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Gelieferte Hardware (z. B. Tachomodule, CAN-Gateways) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug oder eingebaute Komponenten zurückzuhalten, bis alle fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich zulässig. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe schriftlich zu rügen.

Kein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn der Auftraggeber oder Dritte nach Übergabe Eingriffe in die Software oder Hardware vornehmen, die nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmt wurden, oder wenn die Mängel auf unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder nicht vertragsgemäße Verwendung zurückzuführen sind.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Rechtliche Hinweise zu Fahrzeugmodifikationen

Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Maßnahmen in seinem jeweiligen Verwendungsland und -bereich. Insbesondere gilt:

  • Leistungssteigerungen können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs berühren und müssen ggf. beim TÜV / DEKRA eingetragen werden.
  • Das Deaktivieren von Abgasnachbehandlungssystemen (DPF, AdBlue/SCR, EGR) ist im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig und wird vom Auftragnehmer ausschließlich für Fahrzeuge außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (z. B. Expeditions- oder Begleitfahrzeuge) angeboten.
  • Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Verwendung der erbrachten Leistungen entstehen.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzerklärung, abrufbar unter datenschutz.html. Die Rechtsgrundlage bilden Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung).

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Amtsgericht Böblingen bzw. Landgericht Stuttgart). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Januar 2025

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